Verwalterwechsel
Zeit für einenguten Wechsel.
Wenn Unterlagen fehlen, Beschlüsse liegen bleiben oder Rückfragen offen sind, ist ein geordneter Neustart möglich. Wir begleiten Deine WEG oder Deine Mietverwaltung von der Vorbereitung bis zur Übernahme.
Kostenlos & unverbindlich · Persönlich mit uns sprechen

Mit einem klaren Plan.
Wenn es nicht mehr passt
Verwaltung sollte
Dich entlasten.
Eine fehlende Abrechnung, unklare Rechnungen oder eine Maßnahme, die nicht weiterkommt: Im Erstgespräch sortieren wir, was beim Wechsel wichtig ist und was sofort Aufmerksamkeit braucht.
- Welche Unterlagen sind vorhanden – welche fehlen?
- Welche Verträge und Zeiträume sind zu beachten?
- Welche Schäden oder Maßnahmen laufen bereits?
- Was soll die neue Verwaltung besser abdecken?
Der Wechsel in vier Schritten
Gut vorbereitet.
Geordnet übernommen.
- 01
Vertrag & Bestellung klären
Wir betrachten Verwaltungsvertrag, Bestellungszeitraum und gewünschtes Startdatum. Bei einer WEG sind die Abberufung als Verwalter und das Ende des Vertrags getrennt zu betrachten.
- 02
Entscheidung vorbereiten
Die Eigentümergemeinschaft beschließt über Abberufung und Neubestellung. Vertrag, Vertretung und notwendige weitere Erklärungen werden passend zum konkreten Fall abgestimmt.
- 03
Übergabe organisieren
Unterlagen, Verträge, Beschlüsse, Abrechnungen, Vollmachten und offene Vorgänge werden angefordert und geordnet übergeben. Fehlendes wird dokumentiert und nachgehalten.
- 04
Gemeinsam starten
Wir richten die digitale Verwaltung ein, klären Zuständigkeiten und informieren die Beteiligten. Dringende Aufgaben und die nächsten Termine werden gemeinsam priorisiert.
Welcher Wechsel steht an?
Zwei Situationen.
Ein geordneter Übergang.
Die WEG entscheidet gemeinsam.
Für das Gemeinschaftseigentum braucht es die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Bestellung, Vertrag und Organisation der Übergabe werden aufeinander abgestimmt.
- Vertrags- und Bestellungsunterlagen zusammentragen
- Beschlussfassung und Vertretung vorbereiten
- Übergabe und offene Gemeinschaftsthemen ordnen
Der Verwaltungsvertrag gibt den Rahmen.
Bei der Mietverwaltung richtet sich der Wechsel nach den vertraglichen Bedingungen. Auf Eigentümerseite muss klar sein, wer die notwendigen Erklärungen abgeben darf.
- Kündigungsfristen und Vollmachten prüfen
- Mietverträge, Abrechnungen und Kautionen erfassen
- Mieter über abgestimmte Kontakt- und Zahlungswege informieren
Zum Vorbereiten
Was Du für den
Wechsel brauchst.
Die wichtigsten Punkte für das erste Gespräch und eine geordnete Übergabe.
- Verwaltervertrag und bei einer WEG der aktuelle Bestellungsbeschluss
- Wirtschaftsplan, letzte Abrechnungen und vorhandene Kontenübersicht
- Protokolle, Beschlusssammlung und laufende Verträge
- Offene Schäden, Maßnahmen, Forderungen und wichtige Termine
Deine Checkliste zum Mitnehmen.
Zwei Seiten zum Ausdrucken: Vorbereitung, Entscheidung, Übergabe und Start der neuen Verwaltung.
Gut zu wissen
Fragen zum
Verwalterwechsel.
Deine Frage ist noch offen? Wir nehmen uns Zeit für Dein Anliegen.
Persönlich nachfragenWann können wir die Verwaltung wechseln?
Das hängt von Verwaltungsart, Vertrag und bei einer WEG auch von den Beschlüssen ab. Eine WEG kann den Verwalter jederzeit abberufen; das Vertragsende ist gesondert zu betrachten. Wir klären die Ausgangslage und einen realistischen Übernahmetermin mit Dir.
Endet der Vertrag sofort mit der Abberufung?
Nicht automatisch. Nach § 26 Absatz 3 WEG endet er spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ob ein früheres Ende möglich oder vereinbart ist, muss anhand der Vertragslage geprüft werden.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Wir erfassen die vorhandenen Unterlagen, halten Lücken fest und fordern fehlende Informationen an. Wie schnell sich die Übergabe vervollständigen lässt, hängt auch von der bisherigen Verwaltung und dem konkreten Bestand ab.
Müssen Eigentümer alles selbst organisieren?
Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Unterlagenübernahme. Entscheidungen und erforderliche Erklärungen bleiben bei den jeweils zuständigen Personen oder der Eigentümergemeinschaft.
Kostet das Erstgespräch etwas?
Nein. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Deine Situation und die nächsten sinnvollen Schritte. Für die laufende Verwaltung erhältst Du ein Angebot mit klarem Leistungsumfang.
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